Abgabe von Medikamenten

Im vergangenen Jahr gab es einige Änderung des Tierarzneimittelgesetzes. Dazu wollen wir Ihnen hier für Sie relevante Informationen geben. Das Tierarzneimittelgesetz regelt, gemeinsam mit der Verordnung (EU) 2019/6, das Tierarzneimittelrecht in Deutschland. Ein wesentliches Ziel ist der Schutz der Gesundheit von Tier, Mensch und der Umwelt. Die Verwendung verschreibungspflichtiger Medikamente soll stärker unter Beobachtung stehen, die steigende Anzahl an Antibiotikaresistenzen besser kontrolliert werden können.


Durch das Inkrafttreten dieser Änderungen kam es zu einigen Neuerungen, die uns als Praxis, aber auch Sie als Tierhalter unmittelbar betreffen.


So ist beispielsweise ein Versand verschreibungspflichtiger Medikamente nicht mehr erlaubt.


Des Weiteren gilt eine geänderte Umwidmungskaskade (Art.112-114 VO (EU) 2019/6).

Umwidmung, was bedeutet das? Es bedeutet, dass ein Arzneimittel für eine andere Tierart (also beispielsweise für einen Hund statt einer Katze) oder andere Indikation (also beispielsweise bei einer Haut- statt einer Lungeninfektion) eingesetzt wird.

Diese Umwidmung darf nur nach einer festgelegten Kaskade und stufenweise erfolgen.

Im ersten Schritt muss ein für die Tierart und den Anwendungsbereich zugelassenes und auf dem Markt befindliches Arzneimittel eingesetzt werden. Dies bedeutet: Gibt es beispielsweise für den vorgesehenen Behandlungszweck ein für Pferde zugelassenes Arzneimittel, so muss dieses eingesetzt werden und es darf nicht auf ein Präparat für Hunde, Katzen oder Menschen zurückgegriffen werden.

Steht für die zu behandelnde Tierart kein passendes Arzneimittel auf dem Markt zur Verfügung, so muss im nächsten Schritt ein zugelassenes Arzneimittel für eine andere Tierart (also für den Hund statt für das Pferd) verwendet werden. Erst wenn auch dies nicht möglich ist, darf auf ein Humanmedizinisches Präparat zurückgegriffen werden.

Dies bedeutet für Sie unter Umständen, dass wir für Ihr Tier ein anderes Arzneimittel zur Weiterbehandlung zuhause abgeben, als das, was Sie bisher von uns bekommen haben. Zudem kann es sein, dass dieses „neue“ Arzneimittel im Vergleich zum Vorherigen (teilweise deutlich) teurer ist.


Vor einer Arzneimittelabgabe muss das Tier tierärztlich untersucht werden. Die entsprechenden Medikamente dürfen dann nur für den in der Untersuchung festgestellten Bedarf abgegeben werden und nur für das Tier, welches sich aktuell bei uns in Behandlung befindet. Bei einer Dauerbehandlung eines beispielsweise chronisch kranken Tieres, regelmäßigem zum Beispiel saisonalen oder zyklusbedingten Auftretenden bestimmter Symptome oder einer regelmäßigen Abgabe von Antiparasitika, muss das Tier mindestens 1 x jährlich bei einem unserer Tierärzte vorgestellt werden.


Ab sofort bekommen Sie von unserer Praxis für jedes abgegebene Arzneimittel per E-Mail eine genaue Behandlungsanweisung zugeschickt. Bitte bewahren Sie diese auf und lesen sie vor Anwendung des Arzneimittels bei Ihrem Tier aufmerksam durch.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.



Die Gesetzestexte zum Nachlesen:

VO (EU) 2019/6 Tierarzneimittelgesetz
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